Bereits im Sommer kürzte die neu gewählte dänische Regierung die monatlichen Beträge, die an Flüchtlinge ausgezahlt werden. Der Ansturm ab September stellte die politisch Verantwortlichen vor die Frage: Wo soll das Geld dafür herkommen?
Einer der Vorschläge, der zunächst in Dänemark und nachfolgend im Ausland Aufsehen erregte, zielt darauf ab, der Ausländerbehörde und der Polizei als ausführendes Organ die Berechtigung zu geben, Wertgegenstände, die Flüchtlinge mit sich führen, konfiszieren zu können. Der Vorschlag wurde in den Medien schnell als Diamantensache oder Eheringskandal behandelt und fasste mehrere Seiten zu ändernder Regelungen in ein Wort. Der Gesetzesvorschlag ist noch auf parlamentarischem Wege und wird vermutlich im Laufe des Januars in der einen oder anderen Form in Kraft treten.
Wirft man einen Blick auf die bestehenden gesetzlichen Regelungen, wird deutlich, dass der Vorschlag lediglich eine Erweiterung von Vorschriften aus den 90er Jahren sind. Seit damals ist es möglich, dass Flüchtlinge mit bedeutenden finanziellen Mitteln zunächst für ihren Aufenthalt im Asylzentrum zu bezahlen haben. Die inoffizielle Grenze liegt bei 20 000 Kronen, was ungefähr 2700 Euro entspricht. Sie ist damit identisch mit den finanziellen Reserven, die einem Staatsbürger zugebilligt werden, falls er oder sie Arbeitslosenhilfe beantragen muss. Auch hier gilt der Grundsatz, dass der Bürger zunächst für seinen Unterhalt aufkommen muss, bevor die Gesellschaft ihm unter die Arme greift.
Für einen Langzeitarbeitslosen wie einen Flüchtling gilt über diese Regel hinaus jedoch auch, dass die notwendige medizinische Hilfe und der Unterricht für schulpflichtige Kinder gratis sind. An den Asylzentren sind Krankenschwestern stationiert, die kleinere Behandlungen vollziehen und bei Bedarf einen Arzt rufen oder für Überweisung an einen Spezialisten sorgen. Der Schulunterricht von Flüchtlingskindern wird entweder am Zentrum durchgeführt, wenn es sich um große handelt, oder an der lokalen Volksschule. Dem voraus geht der notwendige Sprachunterricht der Kinder, der ebenfalls vom Staat bezahlt wird. Mittellose Flüchtlinge bzw. solche, deren verfügbare Ressourcen aufgebraucht sind, bekommen das sogenannte Integrationsgeld ausgezahlt. Bei Ehepaaren über 30 Jahre und mit zwei Kindern handelt es sich beispielsweise um rund 2300 Euro. Dieser Betrag wird jedoch nicht völlig ausgezahlt, sondern um die Kosten für Unterkunft und Essen reduziert. Der ausgezahlte Betrag liegt letztlich bei 335 Euro Taschengeld, ist aber abhängig davon, ob der jeweilige Flüchtling seinen Vertrag mit dem Asylzentrum eingehalten hat. Dieser zielt darauf ab, die Migranten zu motivieren, in möglichst großem Umfang für ihr Leben zu sorgen und beispielsweise das Saubermachen und die Essenzubereitung für alle mit zu erledigen. Vor diesem Hintergrund wird der Vorschlag, bestimmte Wertgegenstände von Flüchtlingen zugunsten der Finanzierung des Aufenthaltes einzubehalten, als ausgewogen und im Interesse des Steuerzahlers gesehen. Es sei, so die Integrationsministerin Inger Støjberg, nicht vorgesehen, Eheringe und persönlichen Schmuck zu konfiszieren.
Auf Ausländerrecht spezialisierte Anwälte weisen darauf hin, dass Konfiskationen durch das Vollzugsgericht bestätigt werden müssen und Flüchtlingen der Rechtsweg offen stehe. Dieser Prozess würde hohe Kosten für Richter, Anwälte, Übersetzer usw. verursachen.
Seitens von Politikern, die am Verhandlungsprozess für die Gesetzesvorlage teilnehmen, wird der Vorschlag mehr als eine weitere Möglichkeit der Selbstfinanzierung gesehen, ohne dass daran Hoffnungen für einen bedeutenden Anteil der Selbstfinanzierung durch die Flüchtlinge geknüpft werden.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/996047.perfidie-oder-kreativitaet-der-kassenmeister.html