Schrittweise Erhöhung der Besteuerung rechtens

Bundesverfassungsgericht zur Rentenbesteuerung

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Die der Steuern auf die Rente ist verfassungsgemäß und verstößt nicht gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.

Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in drei am 1. Dezember 2015 veröffentlichten Beschlüssen (Az. 2 BvR 1066/10, Az. 2 BvR 1962/10 und Az. 2 BvR 2683/11) und erklärte damit das ab 2005 in Kraft getretene Alterseinkünftegesetz für rechtmäßig.

Drei Rentner hatten gegen die Neuregelungen Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Das Gesetz sieht vor, dass alle Rentner auf ihre Renteneinkünfte aus der gesetzlichen Rentenversicherung und aus berufsständischen Versorgungswerken Einkommensteuer zahlen müssen. Im Jahr 2005 waren diese mit einem Anteil von 50 Prozent zu besteuern. Der zu besteuernde Anteil wächst seither jährlich für jeden neuen Jahrgang, so dass die Renten ab 2040 in voller Höhe der Einkommensteuer unterliegen.

Die Neuregelungen wurden eingeführt, weil das Bundesverfassungsgericht 2002 die unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Alterseinkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung gerügt hat. Der Gesetzgeber habe bei den erforderlichen Neuregelungen einen weiten Gestaltungsspielraum, betonten die Richter in ihren Beschlüssen. Auch die rechtsstaatlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes seien nicht verletzt worden. epd/nd

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