Amtsenthebung ist nicht Amtsenfernung

Der Impeachment-Prozess in den USA ist zweigeteilt

  • Moritz Wichmann
  • Lesedauer: 6 Min.

Deutsche Medien vermitteln ein falsches Bild vom Amtsenthebungs-Prozess in den USA. Der ist gleichzeitig ein Prozess und zweigeteilt, nicht zu verwechseln mit dem deutschen Misstrauensantrag und grundsätzlich zunächst politisch. In den Meldungen zur Impeachment-Abstimmung im US-Repräsentantenhaus am 19. Dezember fanden sich Begriffe wie »einleiten«, »eröffnen« und »will«-Formulierungen. Die Schlagzeilen auf den Titelseiten großer amerikanischer Zeitungen wie der »New York Times« oder der »Washington Post« lauteten jedoch einfach nur: »Trump Impeached«. Die medienethische Herausforderung auf wenig Zeitungsplatz keine falschen Vorstellung zu verbreiten, lösten die genannten US-Leitmedien mit dem Zusatz: »Becomes third US president to face trial in Senate«.

Ironischerweise ist die deutsche Impeachment-Berichterstattung damit eine Fortsetzung der vorher in der Russland-Affäre oder bei anderen Trump-Skandalen immer wieder benutzten falschen und hohlen Wertung, jetzt werde es »eng« für den Präsidenten, was einer Anwendung deutscher »Standards« auf die US-Politik gleichkommt. Dass hierzulande der Eindruck erweckt wurde, jetzt starte der Prozess erst, während in US-Medien Vollzug gemeldet wurde, liegt nicht nur an Übersetzungsproblemen sondern der Tatsache, dass der US-amerikanische Amtsenthebungsprozess nicht gleichzusetzen ist mit einem deutschen Misstrauensantrag.

Letzteres ist eben das, woran vermutlich viele denken, wenn es um die Entfernung unseres machtvollsten Politikers beziehungsweise unserer Kanzlerin geht. Wenn eine Mehrheit der Parlamentarier im Deutschen Bundestag per Misstrauensantrag gegen Angela Merkel stimmen, beziehungsweise korrekter für die Wahl einer neuen Kanzlerin votieren würde, wäre sie sofort nicht mehr Regierungschefin.

Falsches Vokabular

In den USA und beim Impeachment ist das anders. Die Auslandskorrespondenten deutscher Zeitungen oder die ihre Texte korrigierenden Redakteure in Deutschland schlugen sich linguistisch mit ihren Formulierungen, offenbar um ihre Leser nicht mit Unterschieds-Erklärungen vermeintlich zu überfordern und den falschen Eindruck zu erwecken, nun sei Trump »weg vom Fenster«, müsse sein Amt aufgeben - auf die scheinbar »sichere Seite«. Auch wenn das technisch falsch ist.

Die Abstimmung zur Einleitung des Verfahrens – auch wenn der US-Impeachment-Prozess eine solche nicht zwingend vorsieht - fand, anders als von deutschen Medien am 19. Dezember suggeriert, schon am 31. Oktober 2019 statt. Sie war freiwillig. Sie war eine verzweifelte Geste der US-Demokratenführung an eine längst untergegangene parteiübergreifende Kompromisskultur. Man hatte einer Forderung der Republikaner nachgegeben, die sich eigentlich erhofften, politische Punkte aus einem Zurückschrecken möglicher Demokraten-Abweichler vor einem dokumentierten Votum für eine Impeachment-Untersuchung schlagen zu können.

Im November hatte der Geheimdienstausschuss Beweiststücke zusammengetragen. Von Anfang bis Mitte Dezember beriet und beschloss dann der Justizausschuss des Repräsentantenhauses die Anklagepunkte. Über diese stimmte die untere Parlamentskammer dann im nächsten Schritt am 19. Dezember ab.

Die richtige Übersetzung der US-Schlagzeilen und eben von dem, was die Konsequenz der Abstimmung im US-Repräsentantenhaus am 19. Dezember war: »Donald Trump ist des Amtes enthoben«. Das ist tatsächlich richtig, auch wenn Donald Trump - vorerst und vermutlich auch mindestens bis Ende 2020 - weiterregiert. Es ist richtig, auch wenn es unlogisch klingt. Der Grund: Der US-amerikanische Impeachment-Prozess ist zweigeteilt.

Auch US-Medien tun sich mit der Erklärung des Impeachment-Prozesses manchmal schwer. Anders als die Verabschiedung von Gesetzen wurde das Prozedere ja auch erst drei Mal in der Geschichte gegen US-Präsidenten angestrengt. Nur in wenigen Artikeln wird der Prozess wirklich erklärt. Wenig hilfreich ist auch, dass das Wort Impeachment auch in den USA umgangssprachlich und deswegen in vielen Medien für beide Schritte im Verfahren benutzt wird.

Ein scheinbares Paradoxon

Das Online-Erklärportal Vox schreibt: »Technisch gesehen bezieht sich das Wort Impeachment nur auf eine Abstimmung über Anklagepunkte von Missverhalten im US-Repräsentantenhaus«. Das renommierte »New York Magazine« beschreibt es so: »Impeachment ist nicht, um das klarzustellen, die Absetzung von korrupten Präsidenten oder von anderen Offiziellen, sondern nur die Verabschiedung von Anklagepunkten, die dann ein Verfahren im Senat auslöst« - das Amtsentfernungsverfahren.

Wenn der US-Senat Trump Ende Januar, oder wann immer das dortige Verfahren endet, nicht aus dem Amt entfernt, ist Trump aber trotzdem und immer noch des Amtes enthoben. Ein solches scheinbar widersprüchliches Ergebnis wäre auch keine Premiere, schreibt das »New York Magazine«: »Johnson und Clinton wurden des Amtes enthoben mit der Verabschiedung der Impeachment-Anklagepunkte und auch wenn sie anschließend vom Senat freigesprochen wurden, trifft der Begriff immer noch zu.«

Das US-Repräsentantenhaus hat die »alleinige« Autorität den Präsidenten des Amtes zu entheben, heißt es in Artikel 1, Absatz 2, Abschnitt 5 der US-Verfassung. Auch die unabhängigen Experten des Congressional Research Service – vergleichbar mit dem wissenschaftlichen Dienst des Bundestages – beschreiben deswegen in einem aktuellen Erklärtext zum Prozess von Mitte November 2019 die Amtsenthebung eines Präsidenten als »die Macht, einen Offiziellen formell anzuklagen, also des Amtes zu entheben«.

Zweigeteilt und gleichzeitig verbunden

Der Impeachment-Prozess ist also einerseits zweigeteilt, weil im Repräsentantenhaus die Amtsenthebung stattfindet und im Senat die mögliche Entfernung, aber anderseits tatsächlich ein Prozess. Weil eben der Prozess im Senat ein weiterer möglicher, aber nicht zwingender Schritt ist. Das unterscheidet den Impeachment-Prozess von »normaler« Gesetzgebung, wo erst die eine Kammer zustimmen muss und dann die andere.

Die Amtsenthebung ist eine Verfassungspflicht der US-Parlamentarier, sie ist politisch und symbolisch, die formelle Markierung eines Präsidenten als Verfassungsbrecher. Aber sie hat anders als der deutsche Misstrauensantrag keine sofortigen praktischen Konsequenzen, weil die Urheber der US-Verfassung den Präsidenten vor einem politischen Missbrauch der Amtsenthebung durch die Abgeordneten des US-Repräsentantenhausees mit der Zweiteilung des Prozesses schützen wollten.

Doch die zunächst symbolische und politische Amtsenthebung ist wichtig. Selbst die Republikaner-nahe Heritage Stiftung schreibt in ihrem Erklärtext zum Prozess: Um ihren Amtseid, die Verfassung zu schützen, nicht zu verletzten, müssten die Parlamentarier im Repräsentantenhaus einen Präsidenten des Amtes entheben, »unabhängig davon, ob die Amtsenthebung zu einer Verurteilung im Senat führt oder nicht.«

Mit der Abstimmung am 19. Dezember haben zumindest die Demokraten-Abgeordneten des US-Repräsentantenhauses ihrer Verfassungspflicht, Missverhalten zu sanktionieren, genüge getan - zumindest im Hinblick auf das Verhalten des US-Präsidenten gegenüber der Ukraine. Mit dem Makel der Amtsenthebung muss Trump nun leben.

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