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Tod durch Polizeischüsse
Geflüchteter in Niedersachsen erschossen. Beamte berufen sich auf Notwehr
Dreimal war die Polizei in der Nacht, in der es zu den tödlichen Schüssen kam, in die gut 60 Kilometer westlich von Hamburg gelegene Flüchtlingsunterkunft der Gemeinde Harsefeld gerufen worden. Mitbewohner des Geflüchteten, so informiert die Staatsanwaltschaft in Stade, hätten sich von dem Sudanesen bedroht gefühlt. Bei ihrem dritten Erscheinen im Flüchtlingsheim, in dem neun Menschen leben, seien sie gegen 23.30 Uhr von dem Geflüchteten mit einem Messer angegriffen worden, heißt es seitens der Polizisten. Daraufhin haben sie mehrere Schüsse auf den Mann abgegeben, geht aus dem Polizeibericht hervor. Der Getroffene sei in ein Stader Krankenhaus gebracht worden, wo er infolge der Schussverletzungen verstarb.
Ehe es zu der letztlich tödlichen Begegnung mit dem Sudanesen kam, habe die Polizei versucht, die Einweisung des Mannes in eine Psychiatrie zu erwirken. Dieses aber habe das zuständige Gericht abgelehnt, teilt die Staatsanwaltschaft mit.
Wie in solchen Fällen üblich, hat die Anklagebehörde ein Ermittlungsverfahren gegen die an den Schüssen beteiligten Beamten wegen Totschlagverdachts eingeleitet. Die Polizeiinspektion Cuxhaven sei mit den Ermittlungen beauftragt worden, so die Staatsanwaltschaft Stade. Zu klären sei vor allem, ob die Polizisten in Notwehr handelten.
Wie aus der Samtgemeindeverwaltung Harsefeld zu hören war, soll der Sudanese an psychischen Problemen gelitten haben. Deswegen sei er sowohl vom Gesundheitsamt als auch vom Sozialpsychiatrischen Dienst betreut worden.
Der Fall ruft Erinnerungen an einen tödlichen Polizeieinsatz wach, bei dem im August 2019 ebenfalls im Landkreis Stade ein Flüchtling erschossen wurde. Im Stader Stadtteil Bützfleth war die Polizei zu einer Flüchtlingsunterkunft gerufen worden, weil dort der aus Afghanistan stammende 19-jährige Aman A. für Ärger sorge. Der junge Mann habe gedroht, »alles kaputtzuschlagen«, hatte ein Mitbewohner angegeben. Die Polizei rückte mit zwei Streifenwagen an.
Als die zweite Streifenwagenbesatzung die Räumlichkeiten des Flüchtlings betrat, habe dieser eine Hantelstange aus Eisen ergriffen und sei damit auf die Uniformierten losgegangen. »Der Einsatz von Pfefferspray durch mehrere Polizisten zeigte keine Wirkung, so dass einer der Beamten seine Dienstwaffe einsetzte und zur Unterbindung des Angriffs auf den Angreifer schoss.« So beschrieb die Staatsanwaltschaft das dann folgende Geschehen.
Aman A. wurde getroffen. Er wurde durch einen der Schüsse derart schwer verletzt, dass ihm eine Notärztin und die Besatzung eines Rettungswagens nicht mehr helfen konnten. Der 19-Jährige starb kurz nach dem Waffeneinsatz. So wie der jetzt in der Gemeinde Harsefeld Erschossene litt auch Aman A. unter psychischen Problemen. Diese hatte er jedoch dank einer Therapie in den Griff bekommen.
Das Verfahren gegen den Polizisten, der auf den afghanischen Flüchtling geschossen hatte, wurde eingestellt. Es habe eine Notwehrsituation vorgelegen, beschied die Staatsanwaltschaft Stade. Weil die Familie des Getöteten eine Beschwerde gegen diese Entscheidung einlegte, musste sich die Stader Behörde auf Weisung der Generalstaatsanwaltschaft Celle erneut mit der Sache befassen. Es blieb jedoch bei der endgültigen Feststellung: Der Beamte habe in Notwehr geschossen.
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