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Union Busting gibt es gar nicht
Nur drei Verfahren führte die Berliner Staatsanwaltschaft 2023 wegen Behinderung von Betriebsräten
Das Vorgehen gegen die Gründung und das Agieren von Betriebsräten ist ein Straftatbestand. Es gibt Zweifel, dass die lediglich drei Verfahren in Berlin im Jahr 2023 die Betriebsrealität abbilden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1180989.betriebsraete-union-busting-gibt-es-gar-nicht.html
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