Ein Richter liegt daneben

Skandalöses Urteil gegen Tim L. nicht die erste groteske Fehlentscheidung

Nach der Beschwerde eines Dresdner Politikers zur Handyüberwachung im Februar 2011 ist einem Amtsrichter ein peinlicher Fehler unterlaufen – dem gleichen Richter, der einen Teilnehmer der Anti-Naziproteste für 22 Monate ins Gefängnis schickte.

Zwischen dem »Haus der Begegnung« in der Großenhainer Straße in Dresden und der Südvorstadt liegen sieben Kilometer. Das sollte beim Amtsgericht bekannt sein, ist es aber wohl nicht. Womöglich war es auch weniger geografische Unkenntnis als flüchtige Lektüre, die Richter Hans-Joachim Hlavka im Dezember ein grotesken Beschluss treffen ließ – der das Gericht jetzt zum Nachsitzen verpflichtet. Zu befinden hatte Hlavka über eine Beschwerde des LINKE-Politikers Hans-Jürgen Muskulus. Der ehemalige Stadtchef der Partei war am 19. Februar 2011 von der groß angelegten Ausspäh-Aktion gegen Mobiltelefone betroffen. An jenem Tag protestierten in der Stadt über 12 500 Menschen gegen einen geplanten Aufmarsch von Rechtsextremen. Um sich diesem in den Weg zu stellen, überrannten Protestierer auch Polizeisperren, teils mit Gewalt. Die Polizei ermittelte danach in 57 Fällen wegen Landfriedensbruch – und ließ sich dazu von Providern Telefondaten aushändigen. Dabei wurde nicht gekleckert, sondern geklotzt. Ausgewertet wurden 896 072 Datensätze von 257 858 Telefonnummern.

Grundrechte verletzt

Muskulus hatte, wie viele Betroffene, gegen den »tiefgreifenden Grundrechtseingriff« durch Verletzung des Telefongeheimnisses Beschwerde eingelegt. Er verlangte, die Maßnahme – und zwar konkret eine »Funkzellenabfrage« rund um das »Haus der Begegnung« – als rechtswidrig zu befinden, weil sie weder angemessen noch verhältnismäßig gewesen sei. Die Beschwerde ging zum Amtsgericht, also der Instanz, die 2011 der von Staatsanwälten beantragten Aktion zugestimmt hatte, indem sie vorgefertigte Anträge nur noch abzeichnete. Auch das, sagt Muskulus´ Anwalt André Schollbach, widerspricht dem Gesetz.

Offenbar ebenso pauschal wurden am Amtsgericht jetzt auch die Widersprüche beschieden, darunter die mehrerer Redakteure des »nd«, die am 19. Februar 2011 aus Dresden berichteten. Sie wurden wie die Beschwerde von Muskulus abgelehnt. Dabei scheint Richter Hlavka indes die konkreten Schreiben nur noch oberflächlich studiert – oder aber die Stadtgeografie ignoriert zu haben. In seinem zwölfseitigen Beschluss zur Beschwerde von Muskulus rechtfertigt er die Abfrage von Mobilfunkdaten an insgesamt 14 Stellen – die aber alle in der Südvorstadt liegen. Auf die Funkzellenabfrage am »Haus der Begegnung« geht er mit keiner Silbe ein. Der konkrete »Sachvortrag«, rügt Schollbach, sei »ganz offensichtlich vollkommen übergangen« worden. Der Beschluss sei daher »unrichtig«, schreibt der Anwalt in einer Beschwerde, über die nun erneut das Amtsgericht befinden muss. Richter Hlavka sorgt mit dem grotesken Beschluss schon zum zweiten Mal binnen einer Woche für Schlagzeilen. Vergangenen Mittwoch hatte er das harte Urteil gegen den angeblichen »Rädelsführer« Tim H. gefällt, der an jenem 19. Februar Protestierer per Megafon beim Sturm auf eine Polizeikette koordiniert haben soll. Der 36-jährige Familienvater soll für 22 Monate ins Gefängnis; die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Vorwurf: Politische Justiz

Das Urteil sorgt seither verbreitet für Entrüstung. Die Linksjugend [solid] in Sachsen-Anhalt und das Bündnis »Dresden nazifrei!« sprachen von »politischer« bzw. »politisch motivierter Justiz«. Bündnissprecher Silvio Lang erklärte, während gegen die Neonazis der militanten Kameradschaft »Sturm 34« nur Geld- und Bewährungsstrafen verhängt worden seien, würden »an Antifaschisten offensichtlich andere Maßstäbe angelegt«. Sachsens Juso-Chef Tommy Jehmlich warf dem Gericht vor, sich an einer »politischen Agenda« zu orientieren statt an juristischen Grundsätzen. Der VVN-BdA, die Vereinigung der NS-Opfer, spricht von einem »Skandalurteil« und versichert Tim H.: »Die Überlebenden des Naziterrors stehen hinter dir.« Das Grundrechtekomitee, das nach dem 19. Februar 2011 eine Untersuchungskommission eingesetzt hatte, sprach von einem »unverhältnismäßigen, abschreckenden« Urteil. Sprecherin Elke Steven erinnerte daran, dass zahlreiche Verfahren gegen Teilnehmer von Sitzblockaden im Sande verlaufen sind und die damalige Erstürmung des »Hauses der Begegnung« durch das SEK für rechtswidrig erachtet wurde. Angesichts dessen solle der Angeklagte offenbar nun »exemplarisch übermäßig verurteilt werden«. Ein ähnliches Urteil droht auch dem Jenaer Pfarrer Lothar König, der ab März vor dem Amtsgericht steht. Auch er soll am 19. Februar 2011 Demonstranten aufgewiegelt haben.

Die Tochter des Jugendpfarrers, Katharina König, Landtagsabgeordnete der LINKEN in Thüringen, twitterte am Freitag eine weitere Merkwürdigkeit: »Hallihallo #Sachsen! Erklärt ihr mir bitte, wie ihr jetzt auf sowas kommt? #Landfriedensbruch« Dazu ein Foto eines Schreibens des Landgerichts Dresden mit dem Betreff »Verfahren gegen König, Katharina, geb. 07.04.1978 wg. Landfriedensbruch.« Nur: In dem Schreiben gehe es dann gar nicht um ein Verfahren gegen sie, sondern um eine Klage der Abgeordneten gegen eine Beschlagnahmung, erklärte König gegenüber »nd«. Kristin Pietrzyk, Königs Anwältin, verlangt nun Aufklärung: »Immer wieder ist in Schreiben Dresdner Justizbehörden zu lesen, dass ein Ermittlungsverfahren gegen meine Mandantin geführt wird. Auf Nachfragen in der Vergangenheit wurde uns versichert, es handele sich um ein bedauerliches Versehen.« Da dies aber immer wieder auftrete, sei die Staatsanwaltschaft Dresden gehalten, hier einmal öffentlich Stellung zu beziehen »oder ihre Textverarbeitungs-EDV zu überprüfen«, fordert Pietrzyk.

Nicht informiert

Nicht mit Ruhm bekleckern sich neben den Gerichten indes auch andere Dresdner Justizbehörden. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittelt ebenfalls wegen der Anti-Naziproteste 2011 gegen den LINKE-Abgeordneten Falk Neubert. Nachdem sie 14 Monate einen Bericht der Dresdner Polizei ausgewertet hatte, beantragte sie im Juli 2012 beim Landtag, Neuberts Immunität aufzuheben. Das Parlament reagierte schnell und vollzog den Schritt im September. Seither allerdings geschah nichts.
Anwalt Schollbach, der auch Neubert vertritt, stellte deshalb vor wenigen Tagen eine Verzögerungsrüge – und erhielt eine verblüffende Antwort: Nur einen Tag später erwiderte Oberstaatsanwalt Jürgen Schär, seiner Behörde liege bisher auf ihren Antrag hin »keine Antwort des Sächsischen Landtags vor«. Schollbach zeigt sich äußerst verwundert. Über die Aufhebung der Immunität Neuberts hatte auch die Presse berichtet – was den Ermittlern wohl nicht entgangen sein dürfte und durchaus Anlass für eine Nachfrage beim Landtag hätte sein können.

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