Initiativen gegen Rechts fordern dauerhafte Förderung

Gutachten schlägt Gründung einer Bundesstiftung vor: Demokratiearbeit braucht Finanzierungssicherheit

Berlin (nd). Initiativen gegen Rechtsextremismus haben von der Bundesregierung die dauerhafte Förderung ihrer Arbeit angemahnt und ihre Forderung mit einem Rechtsgutachten untermauert. In der Expertise kommen der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis, sein Dortmunder Kollege Joachim Grigoleit und die Juristin und frühere Juso-Vorsitzende Franziska Drohsel zu dem Ergebnis, dass »eine langfristige, dauerhafte Finanzierung der Arbeit gegen Neonazismus und für Demokratieforderung (...) verfassungsrechtlich möglich« sei.

Die Förderung der Initiativen, deren Arbeit parteiübergreifend als beispielhaft angesehen wird, unterliege laut der Expertise »staatlicher, insbesondere aber gesamtgesellschaftlicher Verantwortung«. Zur Wahrnehmung dieser Verantwortung bedürfen die Träger »eines gewissen Maßes an Finanzsicherheit«. Die Juristen schlagen dazu die Gründung einer Stiftung oder einer gemeinnützigen GmbH vor.

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