Keine Beweise gegen König

Zeugenaussagen und Polizeivideo entlasten den angeklagten Jugendpfarrer

  • Michael Bartsch
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Erste Zeugen im Prozess gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer vor dem Dresdner Amtsgericht höhlen die Anklage weiter aus. Die Verteidigung wäscht scharf nach und erinnert die sächsische Justiz an Grundrechts-Selbstverständlichkeiten.

Einen Tag vor dem zweiten Hauptverhandlungstermin gegen Lothar König hatte das Landgericht Dresden die Funkzellenabfrage bei den Anti-Nazi-Demonstrationen 2011 für teilweise rechtswidrig erklärt. Doch sie war nicht nur das, sie blieb bei der Verfolgung der Randalierer am Rande dieser Demonstrationen vom 19. Februar auch völlig wirkungslos. Auch im Verfahren gegen den Jenaer Stadtjugendpfarrer, der zu solchen Straftaten aufgewiegelt haben soll, spielt dieses Mobilfunk-Überwachungsmittel überhaupt keine Rolle. Vor dem Amtsgericht Dresden setzte sich mit der Beweisaufnahme beim zweiten Hauptverhandlungstermin am Mittwoch vielmehr die sich schon zum Prozessauftakt abzeichnende Demontage der Anklage fort.

Als Zeugen geladen waren zunächst zwei Berliner Polizeibeamte. Sie sollten eigentlich die Tatziffer eins der Anklage stützen, wonach Lothar König am Morgen des 19.Februar in der Dresdner Südvorstadt per Lautsprecher dazu aufgerufe...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.