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Unzulässige historische Vergleiche
»Weimarer Verhältnisse« durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Hürde in deutschen Parlamenten? Georg Fülberth widerspricht diesem Szenario.
Mit der Fünf-Prozent-Klausel wollte der Gesetzgeber nach der Gründung der Bundesrepublik eine Lehre aus der Geschichte der Weimarer Demokratie ziehen. Diese sei daran gescheitert, dass Extremisten von rechts und links das Land unregierbar gemacht hätten. Jetzt sollten sie durch eine Sperre von den Parlamenten ferngehalten werden.
Die historischen Tatsachen sprechen gegen eine solche Interpretation. Die Feinde der Demokratie waren in der Weimarer Republik bald keine Minderheiten mehr. Zu Splitterparteien wurden dagegen schließlich die Liberalen. Die Deutsche Demokratische Partei, zu deren führenden Köpfen schon damals Theodor Heuss gehörte, hatte mit der SPD und dem Zentrum nach 1918 die »Weimarer Koalition« gebildet und galt als eine Garantin der Republik. 1928 gewann sie lediglich 4,9 Prozent der Stimmen, wäre nach heutigem Wahlrecht also aus dem Reichstag ausgeschieden, stellte damals aber - denn es gab keine Fünf-Prozent-Hü...
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