Richter bestätigen Kinderpornografie-Verdacht gegen Edathy
Landgericht Hannover weist Beschwerde gegen Hausdurchsuchung ab
Hannover. Die Hausdurchsuchungen bei dem ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy waren rechtlich zulässig. Die Beschwerden Edathys dagegen wurden vom Landgericht Hannover verworfen und ein Anfangsverdacht bestätigt, wie ein Sprecher der »Bild am Sonntag« sagte. Gegen Edathy laufen Ermittlungen wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie. Er hat eingeräumt, Nacktaufnahmen von Kindern und Jugendlichen gekauft zu haben, was aus seiner Sicht aber nicht strafbar ist.
Beamte des Bundeskriminalamtes haben es einem Zeitungsbericht zufolge trotz einer Sondererlaubnis unterlassen, Hinweisen auf Kinderpornografie im Fall Edathy nachzugehen. Die beiden Staatsschutzbeamte...
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