Bundeswehr: Kein Raum für Kritik

Trotz Auslandseinsätzen legt Daniel Lücking keinen Wert aufs Veteranentum

Soldaten der Bundeswehr treten vor ihrem Einsatz zu einer Einweisung an.
Soldaten der Bundeswehr treten vor ihrem Einsatz zu einer Einweisung an.

Die Definition des Begriffs »Veteran« ist seit Jahren strittig und fällt aktuell teils unerträglich umfassend, teils diffamierend abgrenzend aus. Veteranen sind derzeit nur Soldat*innen der Bundeswehr. Bürgerinnen und Bürger, die »nur« in der Nationalen Volksarmee dienten, gehören nicht dazu. Dabei dürfte sich das Ausharren in den Kasernen des Kalten Krieges hüben wie drüben kaum grundlegend unterschieden haben. Vom ehemaligen Wehrpflichtigen, der bis 2011 für neun Monate Dienstzeit für Abenteuerurlaub und Stiefelsaufen eingerückt war, bis zum schwerverletzten Einsatzsoldaten wird auf Antrag das Veteranenabzeichen zuerkannt. Einfach per Formular den Wunsch ans Personalamt der Bundeswehr melden – zack – das Abzeichen wird übersandt.

Daniel Lücking
Daniel LückingFoto: nd

Daniel Lücking war zwischen 2005 und 2008 mehrfach als Offizier in Afghanistan.

Nicht allen scheint das zu genügen. Im Antrag, der »nd« noch ohne finale Unterschrift der Fraktionsgremien von Ampel und Union am Dienstag dieser Woche vorlag, geht es um mehr: »Der Veteranentag soll öffentlich und sichtbar in der Mitte der Gesellschaft sowie zentral in Berlin« meist am 15. Juni stattfinden. Dem Datum, an dem 2019 das Veteranenabzeichen zum ersten Mal verliehen worden ist. Sofern der Tag auf einen Werktag falle, sei er am Wochenende davor oder danach zu zelebrieren. Beantragt wird auch, »Bildungs- und Informationsangebote für die breite Öffentlichkeit« bereitzustellen sowie den Tag mit einer »geeigneten Kampagne in der breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen und zu fördern«. Wer also bislang die Debatte um den nationalen Veteranentag nicht mitbekommen hat, dem soll Tag nun also auf gar keinen Fall entgehen.

Doppelt so lang wie der Antrags-Abschnitt, der das Brimborium einfordert, fällt die Liste an Verbesserungen im Rahmen der Nachsorge und Versorgung von einsatzgeschädigten Veteranen*innen und deren Familien aus. Sie liest sich allerdings wie eine Liste von Mängeln, die spätestens nach dem Vietnam-Desaster des Bündnispartners USA in keiner Natoarmee mehr existieren dürften. Die Folgen der Kriege sind international bekannt und treffen Militärpersonal seit Generationen gleichermaßen. Dass seit dem ersten Out-of-Areaeinsatz der Bundeswehr in Kambodscha über 30 Jahre vergangenen sind, sagt viel über den Stellenwert aus, den die Nachsorge bislang in der Bundeswehr hatte. Zahlen darüber, wie viele Veteran*innen an den Kriegserlebnissen oder den Folgen der Dienstzeit zerbrachen, erhebt die Bundeswehr bis heute nicht.

Überdeutlich spiegelt der Antrag wider, was die unübersehbar rechtslastige Veteranenbewegung seit Jahren fordert. Dort darf man maximal Vorwürfe hinsichtlich einer mangelhaften Versorgung erheben. Wer hingegen die politischen Aufträge oder das militärische Handeln kritisiert, wird ausgegrenzt und diffamiert. Sowohl innerhalb der Bundeswehr als auch in der Politik scheint beispielsweise die Frage danach unerwünscht zu sein, was ein in weiten Teilen rechtsradikales Kommando Spezialkräfte 20 Jahre in Afghanistan getrieben hat.

Unvorstellbar scheint es auch zu sein, die im Antrag geplanten Aufmerksamkeits- und Versorgungsprivilegien für lokale Angestellte, sogenannte Ortskräfte, einzufordern. Insbesondere in Afghanistan waren sie integraler Bestandteil des militärischen Handelns und nicht wenige mussten dann das Land mit ihren Familien verlassen. Die Folgen dieser Flucht sind nicht minder traumatisierend und behandlungsbedürftig.

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