»Fairteiler« sind von Schließung bedroht
Senatsverwaltung für Verbraucherschutz hat Hygienie-Bedenken gegen öffentliche Kühlschränke mit Lebensmitteln
Tonnenweise landen Brot, Gemüse oder Joghurt jedes Jahr im Müll - auch, weil Menschen beim Einkaufen nicht planen. Eine Alternative zum Wegwerfen ist das Teilen über öffentliche Kühlschränke.
Rund 300 Kühlschränke gibt es bundesweit, die die Initiative Foodsharing seit 2012 nach und nach aufgebaut hat. Wer noch verzehrbare Nahrungsmittel übrig hat, kann diese in den sogenannten »Fairteilern« hinterlegen. Nun gibt es in Berlin Hygienebedenken und rechtliche Hürden, die dem Verein große Sorgen bereiten. Während Behörden in anderen Städten das Essensteilen durchweg als Weitergabe unter Privatleuten einstufen, will Berlin dagegen das sogenannte Foodsharing nun von Fall zu Fall klären, ob die Anbieter eines Kühlschranks als Lebensmittelunternehmer zu sehen sind.
Unter diesem Begriff definiere das Gesetz »nun einmal jeden, der Lebensmittel in Verkehr bringt, egal ob gegen Geld, Spende oder umsonst«, sagte Berlins Staatssekretärin für Verbraucherschutz, Sabine Toepfer-Kataw (CDU). Anbieter würden als Lebensmittelunternehmer gelten, wenn die Kühlschränke auf öffentlichem Grund für jedermann zugänglich und unbeaufsichtigt seien, erlä...
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