Teerlunge und Raucherbein

Strengere Maßnahmen gegen den Tabakgenuss

  • Wolf H. Wagner, Florenz
  • Lesedauer: 2 Min.
Für Italiens Raucher kann es teuer werden. Wer im Auto mit einer Schwangeren oder Kindern fährt und raucht, muss mit einer Geldstrafe rechnen. Auch bei Verkauf und Werbung gibt es neue Regelungen.

In Italien sterben jährlich etwa 83 000 Menschen an den Folgen von Nikotin. Für die Gesetzgeber Grund genug, strenge Maßnahmen einzuführen. Neben dem seit 2005 bestehenden Gesetz, nachdem in Restaurants und Bars nicht geraucht werden darf, werden nun weitere öffentliche Räume für den Tabakgebrauch gesperrt. Außerdem sollen Zigarettenpackungen mit Fotos versehen werden, auf den vom Rauchen verursachte Krankheiten wie Teerlunge und Raucherbein abgebildet sind. Auch wird der Verkauf von Tabakwaren restriktiv eingeschränkt.

Wer Schwangere oder Personen unter 18 Jahren in seinem Auto mit sich fahren lässt und dabei beim Rauchen erwischt wird, riskiert seit Anfang Februar eine Geldbuße bis zu 500 Euro. Eine gleiche Summe musste bislang bereits berappen, wer in einem öffentlichen Restaurant beim Rauchen ertappt wurde - hier gilt noch eine drakonischere Strafe gegen den Wirt, der 1500 Euro zahlen muss.

Wer sich seiner Zigarettenkippe mit mehr oder minder elegantem Schnips entledigen will, muss mit einer Geldbuße von 300 Euro rechnen. Der Artikel 40 des Gesetzes, der sich mit »Abfällen aus Rauchprodukten und Abfällen kleiner Dimensionen« - so der etwas bürokratische Text - befasst, verbietet das »Wegwerfen von Zigarettenstummeln auf die Erde, ins Wasser oder in Abwassereinrichtungen«.

Um vor allem die Jugend vor Tabakmissbrauch zu schützen, wird die Werbung auch für elektronische Zigaretten eingeschränkt. Gänzlich verboten ist die Werbung für solche Produkte und ihre Nachfüllpackungen in der Umgebung von Kindersendungen des Radios und Fernsehens sowie in der Zeit zwischen 16 und 19 Uhr. Ebenso ist die Werbung für die elektronischen Zigaretten in allen Kinos und bei öffentlichen Filmveranstaltungen untersagt. Wer sich daran nicht hält, riskiert Geldstrafen zwischen 5000 und 25 000 Euro.

Auch über den Handel soll der Zigarettenkonsum eingeschränkt werden. Nebst abschreckenden Bildern auf Tabak- und Zigarettenpackungen sollen diese verkleinert werden: Loser Tabak soll nur zu 30-Gramm-Päckchen, Zigaretten in Schachteln zu zehn Stück verkauft werden. Mentholzigaretten oder solche mit Vanillearoma sollen ganz aus dem Verkehr gezogen werden. Dies, so erklärt Lungenfacharzt Roberto Boffi, soll vor allem Jugendliche hindern, den Weg zum Rauchen zu finden. Wer als Händler Zigaretten oder Tabak an Jugendliche verkauft, soll sofort mit dem Entzug seiner Handelslizenz bestraft werden.

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