Europäische IBAN ist nun für alle Pflicht
Neu ab 1. Februar 2016
Seit dem 1. Februar 2016 akzeptieren alle Banken und Sparkassen auch für Privatkunden bei Überweisungen und Lastschriften - ob in Papierform oder per online - nur noch die europäische IBAN. Sie ist also Pflicht für alle.
Das Kürzel IBAN steht für »International Bank Account Number« (internationale Kontonummer) und wurde im Februar 2014 eingeführt. Seit August 2014 war sie für Unternehmen verpflichtend, während den Privatkunden eine zweijährige Übergangsfrist eingeräumt wurde. Diese Übergangsregelung ist für Verbraucher mit dem 1. Februar 2016 endgültig beendet.
Die IBAN ist europaweit genormt. Sie besteht in Deutschland aus 22 Stellen mit Zahlen und Großbuchstaben. Diese 22-stellige Zahlenkolonne stößt nicht überall auf Gegenliebe. Dabei enthält sie im Kern jene Kontodaten, die der Kunde auch schon vorher verwendet hat, nämlich Bankleitzahl und Kontonummer.
Neu ist, dass die IBAN mit der Länderkennung DE für Deutschland beginnt. Daran schließt sich - auch neu - eine zweistellige Prüfziffer. Es folgen die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer. Hat die alte Kontonummer allerdings weniger als zehn Stellen,...
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