»Freunde finden« verboten
Bundesgerichtshof weist Facebook in die Schranken
Facebook erlitt eine Schlappe vor dem Bundesgerichtshof. Denn der BGH gab einer Klage von Verbraucherschützern gegen die »Freunde finden«-Funktionen statt. Mit dieser habe Facebook Nichtmitglieder belästigt und getäuscht.
Schon lange sagt die Rechtsprechung: Firmen dürfen nicht ungefragt Werbung per E-Mail verschicken. Jedenfalls dann nicht, wenn der Empfänger nicht vorher einwilligte.
Diese Grundsätze hat der BGH mit seinem Urteil vom 14. Januar 2016 (Az. I ZR 65/14) jetzt auch auf Facebook übertragen: Das Unternehmen darf nicht jeden per Flächenabwurf mit Werbung belästigen - zumindest nicht die, die nicht bei der Plattform registriert sind.
»Sind deine Freunde schon bei Facebook?« Mit dieser Frage lud das Unternehmen noch 2010 dazu ein, sich mit möglichst vielen Personen zu vernetzen. Wer sich bei der Plattform registrieren ließ, konnte sein Mailadressbuch freigeben. Dann wurden alle, die beim jeweiligen Nutzer aufgeführt waren, über ihre E-Mail-Adressen eingeladen - aber eben auch diejenigen, die nicht Mitglied bei Facebook waren.
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