Oft geht der Fiskus völlig leer aus
Erbschaft und Schenkung (Teil 1)
Bei Erbschaften und Schenkungen hält der Fiskus die Hand auf. Doch wie viel Steuern zu zahlen sind, hängt vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes oder Geschenks ab. Die unterschiedlichen Freibeträge, je nachdem nämlich, wer das Vermögen erhält, helfen, die Steuerabzüge zu mindern oder zu verhindern, so dass der Fiskus sogar völlig leer ausgehen kann. Nachfolgend gehen wir auf einige Aspekte näher ein.
Der allgemeine FreibetragFür nahe Verwandte wie Kinder, Enkel, Eltern und Großeltern sowie den Ehegatten (Steuerklasse I) hat der Gesetzgeber hohe allgemeine Freibeträge vorgesehen. Die höchsten Freibeträge und die niedrigsten Steuersätze gibt es in Steuerklasse I.
Wichtig: Auch Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft gehören seit Anfang des Jahres 2010 in Steuerklasse I. Ehegatten und Partner eingetragener Lebensgemeinschaften können so Werte in Höhe von 500 000 Euro steuerfrei erben oder geschenkt bekommen. Kinder haben einen Freibetrag von 400 000 Euro, Enkel in Höhe von 200 000 Euro. Erst wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, greift der Fiskus zu. In Steuerklasse I berappen Erben und Beschenkte mindestens sieben Prozent, höchstens jedoch 30 Prozent Steuern.
Entfernte Verwandte wie Geschwister, Nichten, Neffen und Freunde müssen tiefer in die Tasche greifen, denn die Freibeträge sind viel niedriger und die St...
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