Beschränkung bei drohender Arbeitslosigkeit
BAG zu Abfindungen im Sozialplan
In einem wegen einer Betriebsstilllegung vereinbarten Sozialplan dürfen Abfindungen auf Arbeitnehmer beschränkt werden, denen Arbeitslosigkeit droht.
Sieht eine Betriebsvereinbarung außerdem eine Prämie für den Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage vor, dürfen Arbeitnehmer, die im Anschluss an ihre Beschäftigung einen neuen Job gefunden haben, nicht ausgeschlossen werden. Das entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 8. Dezember 2015 (Az. 1 AZR 595/14).
Geklagt hatten beurlaubte Beamte...
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