Ideenpakete zur Abschreckung
CDU-Vize: Aufenthalt nicht zum Nulltarif
Eine Strafverschärfung jagt die nächste. In der nächsten Woche steht eine Verschärfung des Ausweisungsrechts für straffällig gewordene Ausländer auf der Tagesordnung des Bundestages. Dabei wird auch die Asylanerkennung des betroffenen Personenkreises stark eingeschränkt. Schon in derselben Sitzungswoche könnte es auch um das Asylpaket II gehen, über das jetzt noch heftig debattiert wird, weil die SPD angeblich ein Detail zu spät entdeckt hat, das ihr nicht gefällt. Darin wird der Familiennachzug von allein reisenden Flüchtlingskindern eingeschränkt - zwei Jahre soll er wie bei anderen bedingt (subsidiär) Schutzbedürftigen, zum Beispiel syrischen Kriegsflüchtlingen, ausgeschlossen sein.
Am Montag trafen Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Bundesjustizminister Heiko Maas in Berlin zusammen, um die innerkoalitionär verzwickte Lage zu besprechen. Das Kinderhilfswerk terre des hommes appellierte an die Bundestagsabgeordneten, der Aussetzung des Familiennachzugs nicht zuzustimmen. Denn dieser wäre ein schwerer Verstoß gegen das Kindeswohl. Am Montag räumte das Bundesfamilienministerium von Manuela Schwesig (SPD) ein, die Tragweite einer Veränderung im Gesetzestext bei der Ressortabstimmung falsch eingeschätzt zu haben.
Mit beschleunigten Asylverfahren, der Einschränkung des Familiennachzugs auch für syrische Kriegsflüchtlinge und der Ausrufung weiterer Länder zu sicheren Herkunftsstaaten ist der Erfindungsreichtum der Koalitionäre noch längst nicht erschöpft. CDU-Vize Thomas Strobl forderte zum Auftakt der Woche in der Zeitung »Die Welt«, Flüchtlingen künftig das unbefristete Aufenthaltsrecht frühestens nach fünf Jahren und nur unter bestimmten Bedingungen zu geben. Strobl: »Das Recht, unbefristet in Deutschland zu sein, sollte es nicht zum Nulltarif geben.« Die bestehende Regelung schaffe keine Integrationsanreize, sondern sei ein Integrationshindernis, behauptete Strobl. »Den Übergang vom zeitweiligen Schutz ins unbefristete Daueraufenthaltsrecht sollte es frühestens nach fünf Jahren geben - und er muss wenigstens von bestimmten Integrationsleistungen abhängig sein. Bisher erhielten anerkannte Flüchtlinge nach drei Jahren in Deutschland praktisch automatisch ein unbefristetes Aufenthaltsrecht«, so Strobl.
Künftig sollte dies jedoch nur noch erteilt werden, wenn die Asylberechtigten, anerkannten Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigten »einigermaßen ordentlich Deutsch sprechen können«, »Grundkenntnisse unserer Rechts- und Gesellschaftsordnung« haben und »keine Straftaten begangen haben«. Zudem sollten sie »mit 60 Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung nachweisen können, dass sie selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können«. Man müsse den Menschen, »die zu uns kommen«, klar und deutlich sagen: »Ohne Anstrengungen geht es nicht.«
Nach weiteren Medieninformationen dringt die Union zudem darauf, dass Staatsanwaltschaften bei Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen schwerer Delikte gegen Asylbewerber das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informieren - die SPD will das erst nach Anklageerhebung zulassen. Dies ist dann womöglich der Streit nach dem Streit um den Familiennachzug. Mit Agenturen
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