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Zschäpe stellt neuen Befangenheitsantrag

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe hat erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter im Münchner NSU-Prozess, Manfred Götzl, gestellt. In ihrem am Mittwoch verfassten dreiseitigen handgeschriebenen Brief hält sie Götzl vor, er verweigere ihr »faktisch den Anwalt meines Vertrauens«. Daraus könne sie nur folgern, dass Götzl ihr gegenüber »nicht mehr unparteiisch« sei. Das Oberlandesgericht München hatte Ende vergangener Woche einen Antrag Zschäpes abgelehnt, in dem sie die Berufung des Rechtsanwalts Hermann Borchert als Pflichtverteidiger verlangt. Borchert ist derzeit als Wahlverteidiger tätig und wird nicht vom Staat bezahlt. dpa/nd

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