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Gericht: Bundespräsident darf schweigen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Bundespräsident Joachim Gauck muss Medien nicht über Bedenken bei der Prüfung von Gesetzen informieren. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Hintergrund war der Eilantrag eines Journalisten, der wissen wollte, welche verfassungsrechtlichen Bedenken Gauck unter anderem im Hinblick auf das 2012 beschlossene und schließlich 2015 vom Bundesverfassungsgericht gekippte Gesetz zum Betreuungsgeld hatte. Das Bundespräsidialamt verweigerte die Auskunft. dpa/nd

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