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Verschärftes Hartz IV in Arbeit

Langzeiterwerbslosen drohen Regressansprüche der Jobcenter

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Bundesregierung plant eine massive Verschärfung der Hartz-IV-Sanktionen. Dies geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett Anfang Februar beschlossen hat. Besonders brisant: Die Ausweitung des Ersatzanspruchs bei »sozialwidrigem Verhalten«. Wer etwa aus personenbezogenen Gründen gekündigt wird, soll nicht nur mit der bisher üblichen drei monatigen Sanktion belegt werden, sondern auch einen Kostenersatz leisten »für eine unbestimmte Zeit für alle gezahlten SGB-II-Leistungen«, wie der Sozialrechtler Harald Thomé in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf schreibt. »Mit dieser Regel wird faktisch eine zusätzliche Sanktion eingeführt, mit der neben der dreimonatigen Kürzung des ALG II (...) muss der Betroffene künftig auch das ALG II erstatten, welches er und die anderen Mitglieder seiner Bedarfsgemeinschaft weniger erhalten hätten«, so Thomé. Gegenüber »neues deutschland« prognostizierte Thomé, dass die Jobcenter »in fünf Jahren jeden zweiten Hartz-IV-Bezieher mit Rückerstattungsforderungen überziehen werden«. Selbst Lebensmittelgutscheine, für Betroffene von Sanktionen, müssten später mit dem Regelsatz aufgerechnet werden.

Auf »nd«-Nachfrage wollte ein Sprecher des federführenden Bundesarbeitsministeriums die Vorwürfe nicht dementieren. Im Gegenteil: Die vom Sprecher übermittelten Auszüge aus dem Entwurf, bestätigen teilweise die Befürchtungen Thomés.

Kritik kam am Freitag von der Vorsitzenden der LINKEN Katja Kipping. »Mit dem grundrechtswidrigen Konstrukt der Sozialwidrigkeit wird das Sanktions- und Repressionsregime Hartz IV durch die Hintertür enorm verschärft. Und das Nahles-Ministerium tut so, als wüsste es nichts davon«, sagte Kipping dieser Zeitung. fal Seite 5

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