Barrieren aus Kostengründen

Rollstuhlfahrer benötigen oft spezielle Transportmöglichkeiten. Sie zu erhalten, ist kompliziert

  • Sebastian Bähr
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Berlin ist eines der wenigen Länder, in dem Gehbehinderte einen staatlich finanzierten Fahrdienst nutzen können. Die Hürden für die Nutzung sind jedoch sehr hoch.

Kurt Cassina kann nicht mehr. »Ich habe versucht zu kämpfen«, sagt der 64-jährige Rollstuhlfahrer in seiner behindertengerechten Wohnung in Friedrichsfelde. Vor sechs Jahren ist Cassina von Nordrhein-Westfalen nach Berlin gezogen. Seitdem streitet er sich mit dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) um die Berechtigung, einen »Telebus« nutzen zu dürfen.

Telebusse sind behindertengerechte Sonderfahrzeuge, die vom Senat unter bestimmten Voraussetzungen Gehbehinderten für Privatzwecke zur Verfügung gestellt werden, um diesen ein »selbstbestimmtes Leben« zu ermöglichen. Die Hürden sind jedoch hoch. Berechtigt sind nur Menschen mit einer »außergewöhnlichen Gehbehinderung (aG), einem mobilitätsbezogenen Grad der Behinderung von mindestens 80 Prozent und nachgewiesenen Fähigkeitsstörungen beim Treppensteigen«. Ob dies beispielsweise auf einen Antrag stellenden Rollstuhlfahrer zutrifft, wird letztlich vom LAGeSo individuell entschiede...


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