K+S kassiert in Erfurt weiter ab
Im Rechtsstreit zwischen dem Land Thüringen und dem Kali-Konzern ist kein Ende in Sicht
Weimar. Im Rechtsstreit um Zahlungen des Landes Thüringen an den K+S-Konzern für Sicherungsarbeiten in DDR-Kalibergwerken ist kein Ende in Sicht. Es sei noch keine Entscheidung gefallen, ob eine Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen zugelassen werde, sagte eine Sprecherin des Thüringer Oberverwaltungsgerichts in Weimar auf Anfrage. Die Richter in Meiningen hatten das Land vor genau einem Jahr dazu verurteilt, weiter an den Dax-Konzern für die Arbeiten in Hunderten Metern Tiefe zu zahlen.
Allein im Jahr 2015 habe das Land Thüringen deshalb 20,7 Millionen Euro an K+S überwiesen, sagte ein Sprecher des Umweltministeriums der dpa. In diesem Jahr seien für die unterirdischen Arbeiten in den alten Kalibergwerken bereits 775 000 Euro an das Unternehmen geflossen. Weitere 2,2 Millionen Euro müssten in dieser Woche an K+S mit Hauptsitz im hessischen Kassel gezahlt werden.
Das Kali-Unternehmen hatte Thüringen vor dem Verwaltungsgericht Meiningen verklagt, einen Vertrag vom Oktober 1999 uneingeschränkt einzuhalten. Darin verpflichtet sich das Land, die hohen Kosten für die durch den DDR-Kalibergbau im thüringisch-hessischen Grenzgebiet bis 1990 entstandenen Umweltschäden zu übernehmen. Dabei geht es um die für den Kali-Abbau stillgelegten Gruben Springen und Merkers im Wartburgkreis.
Die Verwaltungsrichter in Meiningen hatten gegen ihre Entscheidung keine Berufung in der nächsten Instanz zugelassen. Deshalb musste das Land zunächst einen Antrag auf Zulassung beim Oberverwaltungsgericht in Weimar stellen. Das sei im Mai vergangenen Jahres geschehen, sagte die Gerichtssprecherin. Wann eine richterliche Entscheidung falle, ob eine Berufung zugelassen werde oder nicht, sei derzeit noch offen.
Die riesigen Hohlräume durch den Kaliabbau in Südwestthüringen müssen aufwendig gesichert werden, um Senkungen oder Bergschläge zu verhindern. Nach einer Kostenexplosion vor allem wegen eines Wassereinbruchs wollte Thüringen eine Anpassung des Vertrages aus den 1990er Jahren erreichen. Zudem ist ein dreistelliger Millionenbetrag verbraucht, den Thüringen vom Bund für diesen Zweck erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Meiningen hatte geurteilt, dass keine Voraussetzungen für eine Vertragsanpassung und damit eine Zahlungsbegrenzung für das Land vorliegen.
Im Dezember hatte das Regierungspräsidium in Kassel entschieden, dass der Düngemittel- und Salzproduzent bis Ende 2016 zumindest eingeschränkt weiterhin Salzabwasser im Boden versenken darf. Das Regierungspräsidium erteilte eine Erlaubnis als »Übergangslösung mit deutlich reduzierten Versenkmengen«. In Thüringen, wo K+S ein Werk in Unterbreizbach (Wartburgkreis) betreibt, waren die Reaktionen innerhalb der rot-rot-grünen Landesregierung geteilt: Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) sprach mit Blick auf die Übergangslösung von Chancen, Umweltministerin Anja Siegesmund (Grüne) kritisierte sie als zu großzügig.
Bis Ende 2016 darf die K+S GmbH insgesamt 725 000 Kubikmeter Abwässer in den Untergrund abgeben - allerdings nur am hessischen Produktionsstandort Hattorf. Das ist etwa etwa ein Viertel der zwischen 2011 und 2015 angefallenen jährlichen Menge. Eine strenge Überwachung sei vorgesehen, die Erlaubnis jederzeit widerrufbar, teilte das Regierungspräsidium mit.
Im April 2015 hatte K+S eine Versenkerlaubnis bis Dezember 2021 von bis zu 3,9 Millionen Kubikmeter pro Jahr beantragt. Streitpunkt ist ein 3D-Grundwassermodell: Damit soll K+S nachweisen, dass Trink- und Grundwasser nicht gefährdet werden. Weil das Modell aber derzeit noch keine »belastbaren Prognoserechnungen« ermögliche, habe der Antrag nicht genehmigt werden können, so das Regierungspräsidium in Kassel. dpa/nd
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