Reiseveranstalter haftet auch für vermittelte Zusatzleistungen
Reiserecht
Ein Unfall bei einem organisierten Ausflug im Urlaub ist schlimm genug. Noch schlimmer, wenn der Reiseveranstalter anschließend nicht haften will. Allzu leicht darf er sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht aus der Verantwortung stehlen.
Mit seinem aktuellen Urteil vom 12. Januar 2016 (Az. X ZR 4/15) hat der Bundesgerichtshof die Rechte von Pauschalurlaubern gegenüber ihrem Reiseveranstalter gestärkt. Die Karlsruher Richter entschieden, dass ein Hinweis im Kleingedruckten auf die Verantwortung eines lokalen Ausflugsanbieters den Reiseveranstalter nicht automatisch von der Haftung entbindet.
Die Kläger hatten bei einer Geländewagentour in Bulgarien im Sommer 2013 einen Unfall und forderten von Alltours Schmerzensgeld.
Das Düsseldorfer Unternehmen stützte sich aber darauf, dass es die Tour in seinem Ausflugsprogramm nur vermittelt habe. Nach Auf...
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