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Modernisierung und Mietpreisbremse

Immobilien

Ungeachtet der seit Mitte des Jahres 2015 geltenden Mietpreisbremse dürfen Vermieter die Miete gleichsam ungebremst erhöhen, sofern die Wohnung »umfassend« während eines Leerstands modernisiert wurde.

Wie das Internetportal maklermeile.de informiert, gilt als »umfassend« eine Sanierung, sofern sie mindestens ein Drittel dessen kostet, was ein Neubau gekostet hätte, und die Wohnung anschließend dem Standard eines Neubaus entspricht. Wichtig: Ein Vermieter darf die Mieter, anders als bei Neubauvermietungen, nur für die erste Vermietung nach der Modernisierung »ungebremst« erhöhen. Eine weitere Be...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1001955.modernisierung-und-mietpreisbremse.html

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