Überstundenbezahlung gefordert - Kündigung!

LAG urteilt: Beweislast liegt beim Arbeitnehmer

Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter nicht benachteiligen, weil dieser seine Rechte wahrnimmt. Im konkreten Fall muss allerdings der Arbeitnehmer die Benachteiligung beweisen können.

Über diese Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. April 2015 (Az. 4 Sa 577/14) informiert die AG Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Der Arbeitgeber des Mannes vermietete Ferienappartements. Anfang 2014 wurde dem Mitarbeiter gekündigt. Er erhob Kündigungsschutzklage und argumentierte, die Kündigung beruhe auf willkürlichen und sachfremden Motiven. Das sei bereits daran zu erkennen, dass sein Arbeitgeber zeitgleich mit seiner Kündigung einen anderen Mitarbeiter eingestellt habe. Dar...


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