Kein ALG-II für Kind der Ex-Partnerin

  • Lesedauer: 1 Min.

Patchworkfamilien haben als ALG-II-Empfänger keinen Anspruch auf Finanzierung einer größeren Wohnung wegen Besuchen des Kindes eines Ex-Partners. In einem am Dienstag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Berlin heißt es, die Ausübung des Umgangsrechts mit einem Kind könne zwar sozialrechtliche Ansprüche gegenüber dem Jobcenter begründen. Voraussetzung sei jedoch die leibliche oder zumindest rechtliche Elternschaft des Leistungsempfängers. Sogenannte »soziale Eltern«, wie im vorliegenden Fall, hätten dagegen keine Ansprüche, selbst wenn sie Bezugs- und Vertrauensperson des Kindes sind. In Ausnahmefällen kämen allenfalls Ansprüche des Kindes selbst in Betracht. (S 82 AS 17604/14) Geklagt hatte ein Frauen-Paar, das zusammen mit einer Tochter eine Vier-Zimmer-Wohnung in Lichtenberg bewohnte. Das beklagte Jobcenter hielt die Miete der 97 Quadratmeter großen Wohnung für zu hoch. Die Klägerinnen wandten dagegen ein, dass jedes zweite Wochenende und jeweils von Montag bis Mittwoch eine weitere Person in der Wohnung lebe, nämlich die fünfjährige Tochter der Ex-Partnerin der Klägerin. Die Klägerin bezeichnete sich als die »soziale Mutter« des Kindes. epd/nd

Das »nd« bleibt. Dank Ihnen.

Die nd.Genossenschaft gehört unseren Leser*innen und Autor*innen. Mit der Genossenschaft garantieren wir die Unabhängigkeit unserer Redaktion und versuchen, allen unsere Texte zugänglich zu machen – auch wenn sie kein Geld haben, unsere Arbeit mitzufinanzieren.

Wir haben aus Überzeugung keine harte Paywall auf der Website. Das heißt aber auch, dass wir alle, die einen Beitrag leisten können, immer wieder darum bitten müssen, unseren Journalismus von links mitzufinanzieren. Das kostet Nerven, und zwar nicht nur unseren Leser*innen, auch unseren Autor*innen wird das ab und zu zu viel.

Dennoch: Nur zusammen können wir linke Standpunkte verteidigen!

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:


→ Unabhängige und kritische Berichterstattung bieten.
→ Themen abdecken, die anderswo übersehen werden.
→ Eine Plattform für vielfältige und marginalisierte Stimmen schaffen.
→ Gegen Falschinformationen und Hassrede anschreiben.
→ Gesellschaftliche Debatten von links begleiten und vertiefen.

Seien Sie ein Teil der solidarischen Finanzierung und unterstützen Sie das »nd« mit einem Beitrag Ihrer Wahl. Gemeinsam können wir eine Medienlandschaft schaffen, die unabhängig, kritisch und zugänglich für alle ist.