Kitastreit: Frist bei Kündigung ist einzuhalten

Grundsatzurteil des BGH

Karlsruhe. Eltern eines Kleinkinds haben einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge kein Recht zur sofortigen Kündigung eines Kita-Vertrags. Eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende sei unbedenklich, entschieden die Karlsruher Richter am Donnerstag. Andere umstrittene Regelungen wie die Forderung einer Kaution für den Platz oder nach Schadenersatz für entgangene Fördermittel kippte der BGH aber.

Damit errang ein Vater aus München einen Teilsieg. Er hatte seinen 18 Monate alten Sohn nach zehn Tagen wieder a...


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