»Bundestrojaner« droht bald zu spähen

Bundeskriminalamt und Innenministerium bestätigen geplante Inbetriebnahme des Überwachungsprogrammes / CCC: Kritik an Zielsicherheit / Konstantin von Notz: Bundesregierung muss verfassungsgemäßen Einsatz garantieren

Die Bundes- oder auch Staatstrojaner genannte Software ermöglicht es der Polizei in Computerfestplatten und Smartphones von Verdächtigen hineinzuschauen. Doch sind wirklich nur die Daten verdächtiger Personen betroffen?

Der neue Bundestrojaner steht kurz vor der Freigabe für den Einsatz. Noch diese Woche könnte die Genehmigung erteilt werden, so dass deutsche Sicherheitsbehörden die als »Bundestrojaner« bekannt gewordene Software bald in Betrieb nehmen könnten. Das bestätigten Bundeskriminalamt und Bundesinnenministerium gegenüber dem Deutschlandfunk.

Das Bundes- oder auch Staatstrojaner genannte Computerprogramm ermöglicht es Polizei und anderen Sicherheitsbehörden, auf Computer und Smartphones von mutmaßlichen Straftätern zuzugreifen. Ohne Zeitverzögerung, also in Echtzeit, können die Experten der Behörden damit Verdächtige weitgehend unauffällig über das Internet überwachen.

Das Überwachungsprogramm musste noch einmal neu entwickelt werden, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2008 dem Vor...


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