Mehrmonatiges Praktikum vor der Ausbildung keine Probezeit

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Die Dauer eines vorausgegangenen Praktikums im selben Betrieb ist nicht auf die Probezeit in einem folgenden Ausbildungsverhältnis anzurechnen - unabhängig von seinem Inhalt. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) am 19. November 2015 (Az. 6 AZR 844/14) entschieden. Eine Tätigkeit vor der Ausbildung ist auch dann nicht zu berücksichtigen, wenn es sich nicht um ein Praktikum, sondern um ein Arbeitsverhältnis gehandelt hätte.

3000 Euro für Azubis bei Hanomag erstritten

Das freute die Azubis der Lohnhärterei Hanomag in Hannover: Jeder von ihnen erhielt im Januar 2016 zusätzlich 550 bis 600 Euro. Der Grund: eine Nachzahlung durch den Arbeitgeber, der zu wenig Ausbildungsvergütung gezahlt hatte.

Hanomag hatte seinen Azubis 20 Prozent weniger Ausbildungsvergütung gezahlt, als es im Tarifvertrag steht. Den sieben Azubis des Unternehmens war von April bis Juni 2015 zu wenig gezahlt worden. Deshalb gab es einen Rechtsanspruch auf Nachzahlung. Den...


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