Für acht Wochen Geld bei Kurzzeitpflege
Rund um die Pflege: Was gilt schon ab 2016?
Der Bundestag hat Mitte November 2015 die neue Pflegereform (Zweites Pflegestärkungsgesetz) beschlossen. Auch wenn die wichtigsten Neuerungen wie die Einführung von Pflegegraden oder andere Begutachtungsmaßstäbe erst 2017 in Kraft treten, gelten einige Änderungen schon 2016. Welche sind das im Wesentlichen?
1. Pflegeberatung
Die Pflegeversicherung soll nun schon vor der Erstberatung »unverzüglich einen zuständigen Pflegeberater oder eine sonstige Beratungsstelle« benennen. So kann man telefonisch verschiedenes klären, bevor das ausführliche Gespräch stattfindet.
Es bleibt dabei, dass innerhalb von 14 Tagen ein Termin und eine Kontaktperson für die Erstberatung benannt werden müssen. Diese Frist gilt jetzt auch bei späteren Anliegen, etwa bei Anträgen auf Neueinstufung. Zuständig sind bei gesetzlich Versicherten die Pflegekasse, bei privat Versicherten die bundesweite Compass Pflegeberatung.
Neu ist ab 2016, dass die Pflegeberatung auf Wunsch des Betroffenen auch gegenüber Angehörigen oder anderen Personen erfolgen kann. Dies ist nun möglich, ohne dass der Pflegebedürftige dabei sein muss.
2. Vergleichslisten
Der Gesetzgeber verpflichtet die Landesverbände der Pflegekassen dazu, Vergleichslisten über die Leistungen und Preise zugelassener Ein...
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