Flughafen will nicht Schuld sein
Rechnungshof soll Verantwortung für Veröffentlichung von BER-Prüfbericht übernehmen
Dass der Prüfbericht des Landesrechnungshofs zum Flughafendesaster im Internet publiziert und in der vergangenen Woche vor Zuschauern von zwei Landtagsausschüssen besprochen wurde, hat ein ernstes Nachspiel. Die Flughafengesellschaft spricht von einer »Schädigung der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen« der Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH.
In einem Brief an den Rechnungshofpräsidenten Christoph Weiser protestierte Airportchef Karsten Mühlenfeld ausdrücklich gegen die Entscheidung, den zunächst als vertraulich eingestuften Bericht über Zustände und Verantwortlichkeiten beim Bau des neuen Großflughafens BER in Schönefeld öffentlich zu machen. Gegenüber Weiser drohte Mühlenfeld, »dass Sie die alleinige Verantwortung tragen, wenn die umfassende Freigabe des Berichtes ohne Schwärzungen« beziehungsweise ohne Unkenntlichmachung »von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen (insbesondere Aussagen zum Kapitalmehrbedarf, S. 220ff) zu einer Schädigung der wirtschaftlichen und finanziellen Interessen der Gesellschaft führt.«
Damit bezieht sich Mühlenfeld auf die Erklärung Weisers im Landtagssonderausschuss BER, die Vertraulichkeit aufzuheben. Mühlenfeld weiter: »Ich hatte bereits in der Sitzung diesem Vorgehen ausdrücklich widersprochen und auf unser umfassendes Schreiben (…) verwiesen, dessen Einschätzung Sie sich ja zunächst in Ihrem Schreiben (…) an die Vorsitzende des Sonderausschusses angeschlossen haben.«
Im Ausschuss wurde von den Abgeordneten eine Aufhebung der Vertraulichkeit befürwortet, unter anderem auch deshalb, weil Teile des Prüfberichtes sowieso schon in die Medien gelangt waren. Zuerst hat der Bericht dem »Tagesspiegel« vorgelegen, der deshalb aus dem Papier zitieren konnte. Daraufhin hatte Rechnungshofpräsident Weiser seine Zustimmung zu einer öffentlichen Ausschusssitzung erteilt. Mühlenfeld meint dazu: »Einen Sachgrund für eine veränderte Entscheidungssituation vermag ich nicht zu erkennen. Ich muss insofern ausdrücklich feststellen, dass die gesamte Argumentation im Ausschuss eine rein medien- und politikbezogene war. Ich habe demgegenüber kein einziges Sachargument gehört, warum die Interessen der Gesellschaft nunmehr weniger schützenswert sein sollen.«
Mühlenfeld bat um Mitteilung darüber, wem der noch als vertraulich eingestufte Bericht übermittelt wurde und »welche Hinweise auf die Vertraulichkeit und Vorgaben zur Behandlung des Berichtes bei der Weitergabe erfolgt« seien. »Weiterhin bitten wir Sie darzulegen, welche Schritte Sie unternommen haben, um aufzuklären, auf welchem Wege der Bericht an den ›Tagesspiegel‹ übermittelt wurde.«
Die Veröffentlichung des Berichts ging auf einen Antrag der oppositionellen Grünen zurück. Sie begründeten ihren Vorstoß unter anderem mit der Notwendigkeit, »eine breite Diskussion über die festgestellten Versäumnisse« zu führen und die »vollständige Transparenz über diese Vorgänge« herzustellen.
Landtagspräsidentin Britta Stark (SPD) ließ sich in einer Reaktion gegenüber dem Rechnungshofpräsidenten Weiser nicht darauf ein, dass die Abgeordneten hier die Schuld tragen könnten, obwohl sie mit großer Mehrheit für die Offenlegung waren. »Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang den Hinweis, dass die in der Ausschusssitzung am 10. Februar vertretenen Auffassungen für die Einstufung Ihrer Prüfmittelung nicht maßgeblich sind. Entsprechend der Regelung des Paragrafen 4, Absatz 4 der Verschlusssachenordnung des Landtags … obliegt es der herausgebenden Stelle, über die Einstufung eines Dokumentes als Verschlusssache zu entscheiden«, legte die Parlamentspräsidentin in einem Schreiben an Weiser dar.
Diese herausgebende Stelle – da beißt die Maus keinen Faden ab – war nun einmal der Rechnungshof. Die Landtagspräsidentin fügte in ihrem Schreiben an Weiser hinzu: »Dementsprechend gehe ich davon aus, dass Sie – auch wenn dies in Ihrem Anschreiben nicht ausdrücklich erwähnt wird – als herausgebende Stelle der Prüfmitteilung die für die Aufhebung der Einstufung erforderliche Einschätzung gegebenenfalls unter Einbeziehung betroffener Dritter vorgenommen haben.«
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