Verwertbare Männlichkeit

Hähnchen aus Legehennen-Haltung sollen ab 2017 am Leben bleiben - zumindest etwas länger als bisher

Das Töten männlicher Hühnerküken will Niedersachsen grundsätzlich verbieten. Versucht hatte das als erstes Bundesland bereits Nordrhein-Westfalen, war aber vor Gericht gescheitert.

Kaum geschlüpft, wird das Legehennen-Küken in der Brüterei von einem Prüfer gepackt und kontrolliert: Huhn oder Hähnchen? Das Leben eines männlichen Tieres ist danach schon wieder beendet. Es landet im Schredder, wird zu Tierfutter zerhäckselt oder wird in einen Behälter geworfen, muss Kohlendioxid einatmen, stirbt an Sauerstoffmangel, wird ebenfalls Futter für Zoos oder Greifvögel-Gehege. Grund für das Töten im Fließbandtempo: Geflügelproduzenten werten die Hähnchen als unwirtschaftlich, sie legen keine Eier, auch dauert es zu lange, bis sie Fleisch ansetzen.

Bundesweit enden jährlich 50 Millionen Hähnchen auf diese Weise, allein in Niedersachsen rund 27 Millionen Legehennen-Küken im Gasbehälter. Noch ist das gestattet, sofern die Tiere ausschließlich als Futtermittel verwendet werden. Die rechtliche Grundlage gibt eine Ausnahmegenehmigung vom Tierschutzgesetz, das besagt: Nur aus vernünftigem Grund darf ein Wirbeltier getötet werden. ...


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