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Kein Hartz IV für Ausländer aus EU-Staaten
EuGH-Urteil: Deutschland muss nicht einzeln prüfen
Laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss Deutschland arbeitslosen Ausländern aus EU-Staaten während der ersten drei Monate ihres Aufenthalts keine Sozialleistungen nach Hartz IV zahlen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1003061.kein-hartz-iv-fuer-auslaender-aus-eu-staaten.html
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