Grob fahrlässig sanktioniert
Grit Gernhardt ärgert sich über die Bestrafung Arbeitsloser
Schlechte Arbeitszeiten, prekäre Bezahlung, Mobbing - es gibt viele Gründe, einen Job zu kündigen. Was man aber individuell als Befreiungsschlag sehen kann, hat teils einschneidende Konsequenzen: Wer kündigt, verwirkt nämlich in der Regel seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I in den ersten drei Monaten und steht erst mal komplett ohne Geld da.
Diese Strafe dürfen die Jobcenter verhängen, wenn die Arbeitslosigkeit »grob fahrl...
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