Urlaubsanspruch erlischt nicht mit Tod

Urteil des Arbeitsgerichts Berlin gegen bisherige Rechtspraxis

Der Urlaubsanspruch eines verstorbenen Arbeitnehmers verfällt nicht. Vielmehr wandelt er sich in einen Urlaubsabgeltungsanspruch der Erben um.

Das entschied das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 7. Oktober 2015 (Az. 56 Ca 10968/15). Das Gericht stellte sich damit gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) in Erfurt.

Im konkreten Fall hatte eine Arbeitnehmerin bei ihrem Ableben noch 33 Tage Urlaub. Ihre Erben forderten nun vom Arbeitgeber die Abgeltung dieses Urlaubsanspruchs.

Das Arbeitsgericht entsprach der folgenden Klage unter Hinweis auf das Bundesurlaubsgese...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -