CETA mit Korrekturen
Frage nach »gemischtem Abkommen« bleibt offen
Das Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada (CETA) ist endgültig fertig verhandelt. Kurz vor Schluss wurde nachgebessert. Wer über den Vertragstext entscheiden darf, bleibt unklar.
Kurz vor Schluss haben Kanada und die Europäische Union noch nachgebessert. Das Freihandelsabkommen CETA - das auch als Blaupause für das weitaus größere Abkommen TTIP zwischen der EU und den USA gilt - wurde während der Phase der Rechtsprüfung um einen »neuen Ansatz beim Investitionsschutz« und bei Klagemöglichkeiten für Unternehmen gegen Staaten erweitert. Konkret soll es zukünftig einen von den Mitgliedsstaaten festgelegten Pool an Richtern geben, die über Klagen von Investoren entscheiden. Zudem ist eine Berufungsinstanz geplant und die Verfahren sollen öffentlich sein. Gleichzeitig wurde im Text das Recht beider Vertragsparteien detaillierter festgeschrieben, Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Verbrauchern sowie der öffentlichen Gesundheit zu ergreifen, ohne dass Investoren dagegen klagen können. Beide Änderungen gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission aus dem Herbst 2015 zurück, als die Verhandler nach massiven Prot...
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