Störgefühle auf der Richterbank

Beim NPD-Verbotsverfahren verlaufen sich die Antragsteller in eigenen Argumentationen

  • René Heilig, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Kaum war klar, dass - nicht mehr vorhandene - V-Leute in NPD-Führungsgremien kein Verfahrenshindernis sein können, ging es am Mittwoch um die Zulässigkeit des Verbotsantrags insgesamt.

»Parteiverbote helfen der Demokratie nicht!« Das schrieb Prof. Dr. Christoph Möllers. Er vertritt den Antrag des Bundesrates zum Verbot der NPD. Absurd? Möglich, wenngleich zu beachten ist, dass das Buch, in dem dieser Satz wohlbegründet zu finden ist, 2008 herausgegeben wurde. Aber Möllers wäre nicht Möllers, wenn er aus dem offenkundigen Widerspruch nicht noch ein juristisches Oberseminar gemacht hätte. Ein Hoch der Dialektik, doch der Professor, so der Eindruck, will Rechtsgeschichte schreiben - und bemerkte nicht einmal das Murren, das sich im Saal breit machte. Demgegenüber ist der über 200 Seiten starke Verbotsantrag fast klar und nachvollziehbar formuliert.

Festzuhalten ist, dass Möllers Vorlesung auch auf der Richterbank »Störgefühle« wachsen ließ. Die Richter fragten teilweise scharf nach und der Verfassungsrichter Peter Müller fasste sein Bauchgrummeln in die sehr bodenständige Frage: »Muss es nicht ziemlich dicke kommen...


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