Weißer Fleck im Grundgesetz
Linksfraktion fordert die Aufnahme sozialer Grundrechte in die Verfassung
Bei einem Fachgespräch in den Räumen des Bundestags haben Wissenschaftler die Rolle der sozialen Grundrechte in der Bundesrepublik erläutert.
Im Grundgesetz gibt es einen weißen Fleck. Es handelt sich hierbei um die sozialen Grundrechte. Zu Beginn eines Fachgesprächs der Linksfraktion zu dem Thema wies die Abgeordnete Azize Tank am Donnerstag darauf hin, dass 12,5 Millionen Menschen in Deutschland arm seien. »In keinem EU-Land ist der Reichtum so ungleich verteilt wie hierzulande«, erklärte Tank. Bislang sind die Betroffenen nicht ausreichend vor Verelendung geschützt. Denn im Grundgesetz gibt es nur wenig konkrete Begriffe wie »Menschenwürde« und »Sozialstaatsgebot«. Um dies zu ändern, fordert die Linksfraktion die Aufnahme sozialer Menschenrechte ins Grundgesetz. Zu diesen zählen das Recht auf Arbeit, soziale Sicherheit, Wohnen, Gesundheit, Bildung und Kultur.
Die Gründe für die wenig deutlichen Formulierungen im Grundgesetz nannte der Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha. Das Grundgesetz sei nämlich nur ein Provisorium, in dem strittige Punkte ausgeklammert worde...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.