NPD-Ideologe erklärt die »Volksgemeinschaft«
Bundesverfassungsgericht verhandelte drei Tage über Antrag auf Verbot der rechtsextremen Partei
Die NPD wird in Karlsruhe bis ins Detail durchleuchtet. Ob die Erkenntnisse nach drei Tagen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht für ein Verbot reichen, bleibt offen.
Karlsruhe. Zum Abschluss der mündlichen Verhandlung im NPD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist neben der rechtsextremen Agitation auch die organisatorische Schwäche der Partei deutlich geworden: Teile der NPD befänden sich immer noch in der Gedankenwelt des Nationalsozialismus, sagte der frühere Bundesvorsitzende Holger Apfel, der inzwischen aus der Partei ausgetreten ist, am Donnerstag in Karlsruhe. Gleichzeitig sei die NPD in ihrer Schlagkraft immer überschätzt worden. »Die NPD ist ein Popanz«, schlussfolgerte er.
Das sehen die Innenminister von Bayern und Mecklenburg-Vorpommern, Joachim Herrmann (CSU) und Lorenz Caffier (CDU), anders. Sie berichteten am dritten Verhandlungstag von verfassungsfeindlichen Aktivitäten der NPD. Von der Richterbank kamen immer wieder kritische Nachfragen zur tatsächlichen Wirkungskraft der Partei. So werde in mehr...
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