Handybenutzung, ohne Licht und freihändig Fahren mit Folgen

Bußgelder für Radfahrer

Als Autofahrer sollte man wissen, dass man beim Fahren nicht ohne Freisprecheinrichtung telefonieren darf. Dass diese Vorschrift auch für Radfahrer gilt, ist allerdings vielen unbekannt.

Nach Auskunft des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) zieht das Benutzen eines Mobiltelefons auf dem Fahrrad ein Bußgeld in Höhe von 25 Euro nach sich.

Aber auch andere Verhaltensweisen, die bei Radlern immer wieder zu beobachten sind, können ein Bußgeld zur Folge haben. Wer beispielsweise bei Dunkelheit ohne Licht fährt oder gar kein...


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