Versicherungs-Abc für Angehörige beim Todesfall in der Familie
Finanzen und Versicherungen
Der Tod eines engen Verwandten ist nicht nur emotional belastend, es sind auch die folgenden Formalitäten. Die Deutsche Vermögensberatung (DVAG) erklärt, was es bei bestehenden Versicherungsverträgen zu beachten gibt.
Hinterblieben sollten rasch handeln, manche Versicherungen schreiben eine Meldefrist von nur wenigen Tagen vor, warnen die DVAG-Experten und erklären, welche Versicherungsverträge von selbst auslaufen, angepasst oder gekündigt werden müssen.
Personengebundene Versicherungen enden mit dem TodZu den personengebundenen Versicherungen zählen Lebens-, Berufsunfähigkeits-, Kranken- und Unfallversicherung. Hierbei gilt: Eine explizite Kündigung ist nicht nötig, jedoch sollten die Angehörigen die Versicherungen so schnell wie möglich über den Tod informieren. Sie stoppen so weitere Beitragszahlungen. Außerdem sind sie in der Regel vertraglich dazu verpflichtet.
Das gilt insbesondere für die Risiko- und Kapitallebensversicherung: Damit diese nach dem Tod ausgezahlt wird, müssen die Hinterbliebenen der Versicherung binnen weniger Tage den Versicherungsschein im Original sowie ein ärztliches Zeugnis über die Todesursache einreichen ...
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