Kosten für Schornsteinfeger wieder absetzbar
Steuertipp
Bei Aufwendungen für den Schornsteinfeger wurde bisher unterschieden zwischen Schornsteinkehrarbeiten, Reparatur- und Wartungsarbeiten auf der einen Seite sowie Mess- und Überprüfungsarbeiten eines Schornsteinfegers und Feuerstättenschau auf der anderen Seite. Während die ersteren Leistungen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen steuerbegünstigt waren und bei der Einkommensteuererklärung angesetzt werden durften, blieben letztere Leistungen unberücksichtigt.
Damit ist jetzt Sch...
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