Kein Anspruch auf Schadenersatz

Fehlender Kitaplatz

Eltern können keinen Verdienstausfall geltend machen, wenn ihr Kind trotz Anspruch keinen Kitaplatz bekommt. Mit der Amtspflicht ist die Behörde nur dem Kind selbst gegenüber verpflichtet.

Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Dresden (Az. 1 U 319/15) hervor, über das die telefonische Rechtsberatung der Deutschen Anwaltshotline (D-AH) berichtet.

Im vorliegenden Fall wollte eine Mutter ihren einjährigen Sohn in einer Kindertagesstätte anmelden. Die Stadt konnte ihr aber zu diesem Zeitpunkt keinen Platz vermitteln, sondern erst vier Monate später.

Die angestellte Architektin ergriff daraufhin die Initiative und suchte selbst...


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