Keine Alleingänge des Verwalters
Wohnungseigentum: Wer darf Versicherungen abschließen?
Verwalter dürfen Versicherungsverträge für Wohneigentümergemeinschaften (WEG) nicht eigenmächtig kündigen oder abschließen.
Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte Ende November 2015 (Az. 2-09 S 62/13) eine Verwalterin zu Schadenersatz, weil sie im Alleingang eine Gebäudeversicherung gekündigt und eine teurere Police abgeschlossen hatte. Sie hätte diesen Schritt mit dem Verwaltungsbeirat abstimmen müssen. Die WEG entließ die Verwalterin darauf hin und konnte sich auch damit vor Gericht durchsetzen.
Im vorliegenden Fall hatte eine WEG ihre frühere Verwalterin auf Schadensersatz verklagt. Diese hatte die Gebäudeversicherung ohne Wissen der Wohnungseigentümer durch eine wesentlich ungünstigere Police ersetzt. Diese war nicht nur teurer, sondern sah im Gegensatz zum alten Vertrag eine Eigenbeteiligung in Höhe von 15...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.