Zahlungspflicht ist bindend

In einem Gerichtsverfahren anerkannte Zahlungsverpflichtungen gegenüber einem Krankenhaus sind für Krankenkassen bindend.

Sobald die Klinik das Anerkenntnis angenommen hat, ist es verbindlich, entschied das Bundessozialgericht (BSG) am 27. Oktober 2015 (Az. B 1 KR 1/15 R).

Im Streitfall hatte das Marienhospital in Osnabrück einen von einer anderen Klinik überwiesenen Patienten aufgenommen, den diese ...


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