Prozess gegen Datenspeicherung

Kläger fordert erfolgreich Löschung aus stadtweiter Veranstaltungsdatenbank

Persönliche Daten von Veranstaltern werden von der Versammlungsbehörde drei Jahre lang gespeichert.

Das Berliner Verwaltungsgericht verhandelte am Montagmorgen einen Fall zur Datenspeicherung in der »stadtweiten Veranstaltungsdatenbank« (VDB). Heiko Stamer hatte bereits 2014 dagegen geklagt, dass persönlichen Daten, die er für die Anmeldung verschiedener politischer Veranstaltungen angeben musste, in besagter Datenbank für 36 Monate gespeichert werden. Er hatte nach einem Auskunftsersuchen bei der Polizei feststellen müssen, dass in der VDB alle von ihm angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen der letzten drei Jahre mit Datum und Thema gespeichert worden waren.

Beim Prozess am Montag wurden insgesamt fünf Anklagepunkte verhandelt, den Vorsitz hatte Richter Wilfried Peters, Vizepräsident des Verwaltungsgerichtes Berlin. Stamer, der aus Kostengründen auf einen Anwalt verzichtete, forderte in den ersten beiden Anklagepunkten die Löschung seiner personenbezogenen Daten aus der Datenbank. Laut der Datenschutzbeauftragten der Pol...


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