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NSU-Prozess: Angeklagter belastet Wohlleben

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Im NSU-Prozess hat der Mitangeklagte Carsten S. den mutmaßlichen Terrorhelfer Ralf Wohlleben erneut belastet. Wohlleben habe ihm den Auftrag zur Beschaffung der Mordwaffe für den »Nationalsozialistischen Untergrund« (NSU) gegeben, bekräftigte S. am Mittwoch vor dem Münchner Oberlandesgericht. Auch das Geld zur Bezahlung der Waffe habe er von Wohlleben bekommen. Dieser hatte das in seiner Aussage vom Dezember abgestritten. S. habe demnach den Auftrag direkt von den mutmaßlichen NSU-Tätern Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bekommen, hatte Wohlleben behauptet. Er selbst habe S. auch kein Geld gegeben. dpa/nd

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