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Altanschließer auf dem Altar der Macht geopfert

Bernaus Bürgermeister André Stahl (LINKE) kritisiert die eigene Partei

  • Andreas Fritsche
  • Lesedauer: 3 Min.
Schätzungsweise 600 Millionen Euro müssen Grundstückseigentümern zurückgegeben werden. Aber wer bezahlt das?

Immer mehr Wasser- und Abwasserzweckverbände in Brandenburg entscheiden sich, allen Grundstückseigentümern zu Unrecht kassierte Beiträge zurückzuzahlen - auch jenen Hausbesitzern, die nicht geklagt haben oder deren Widersprüche bereits abgelehnt wurden. Beschlossen habe das dieser Tage etwa der Zweckverband Ostuckermärkische Wasserversorgung und Abwasserbehandlung mit Sitz in Angermünde, meldete am Mittwoch der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN).

Allerdings warnte Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) laut »Potsdamer Neueste Nachrichten« kürzlich davor, bestandskräftig erhobenen Summen herauszugeben. Ableitungsleiter Rudolf Keseberg ging demnach noch einen Schritt weiter und drohte: Wenn Zweckverbände durch Rückzahlungen in finanzielle Schieflage geraten, könnte der Straftatbestand der Untreue vorliegen.

»Das ist der Gipfel der Frechheit«, schimpft VDGN-Präsident Peter Ohm. Schließlich habe das Innenministerium die Zweckverbände einstmals auf verschiedensten Wegen genötigt, die Ende 2015 vom Bundesverfassungsgericht »für grundgesetzwidrig befundenen Altanschließerbeiträge einzutreiben«. Jetzt, wo Zweckverbände die Sache wiedergutmachen wollen, komme das Ministerium mit der »Keule des Strafrechts«.

Zwar verweigert sich die SPD nicht fundamental der Einsicht, dass Land Brandenburg müsse einigen Zweckverbänden möglicherweise finanziell unter die Arme greifen. SPD und CDU erwecken aber den Eindruck, als seien sie an der Misere vollkommen unschuldig. Dabei haben sie 2009 im Landtag eine von der seinerzeit noch oppositionellen Linksfraktion vorgeschlagene Verjährungslösung abgelehnt. Hätten sie anders gehandelt, wäre das aktuelle Problem gar nicht erst entstanden. Finanzminister Christian Görke (LINKE) sagt heute, das Bundesverfassungsgericht habe, indem es überlange Verjährungsfristen für unzulässig erklärte, die Auffassung der Linksfraktion bestätigt. »Hilft nur leider nix. Die Suppe, die uns SPD und CDU mit ihrer damaligen Sturheit eingebrockt haben, müssen nun wir auslöffeln.« Görke meint: »Das einige Abwasserverbände finanziell in der Bredouille sind, ist mehr als ersichtlich. Wir sollten ernsthaft überlegen, wie wir die Wasserverbände zukunftsfest aufstellen.« Es sei doch paradox, dass über die Reduzierung der Kreisverwaltungen von 18 auf maximal 10 diskutiert und gleichzeitig hingenommen werde, dass es 73 Wasser- und Abwasserzweckverbände gebe.

Zu DDR-Zeiten war die Wasserwirtschaft auf Bezirksebene organisiert. Das heißt, es gab in Brandenburg drei Betriebe, je einen für die Bezirke Potsdam, Cottbus und Frankfurt (Oder). Experten sagen, die Zerstückelung nach der Wende habe dazu geführt, dass die Abwassergebühren in Brandenburg dann so in die Höhe geschnellt sind. Bernaus Bürgermeister André Stahl (LINKE) bemängelt, dass die Altanschließerfrage nicht gelöst wurde, dazu habe die LINKE beigetragen. Die Partei habe den Koalitionspartner SPD nicht zum Umdenken bewegt und sich entschieden, »ein Prinzip auf dem Altar der Macht zu opfern«. Nun müsse man die Scherben zusammenfegen. Man dürfe sie nicht einfach im Wohnzimmer liegen lassen. Beiträge müssten zurückgezahlt werden. Stahl empörte sich, dass Verbandsvorstehern einst angedroht worden sei, persönlich für nicht erhobene Beiträge haftbar gemacht zu werden. Da die Beiträge erst eingetrieben werden mussten und nun zurückzuzahlen sind, haben sich die Zweckverbände laut Stahl quasi von den Bürgern Geld zu einem Zinssatz von sechs Prozent geliehen, während sie diese Mittel von den Banken für nur ein Prozent Zinsen hätten bekommen können.

Für Mittwochabend stand im Landtag ein Antrag der Freien Wähler auf der Tagesordnung, durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes überlange Verjährungsfristen abzuschaffen. Bis Redaktionsschluss war der Antrag noch nicht behandelt.

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