Tribunal: Verstoß gegen polnische Verfassung
Warschau. Das umstrittene Gesetz über die Arbeit des polnischen Verfassungstribunals verstößt nach Ansicht der Verfassungsrichter gegen die Verfassung. Das Gericht erklärte am Mittwoch mehrere Punkte des Gesetzes der nationalkonservativen Warschauer Regierung für verfassungswidrig. Dabei geht es unter anderem um die vorgeschriebene Zwei-Drittel-Mehrheit für ein gültiges Urteil, die Vorschrift, dass das Gericht aus mindestens 13 Richtern bestehen muss und die neue Regelung, dass das Gericht Fälle in chronologischer Reihenfolge behandeln muss. »Das Gesetz verhindert eine zuverlässige und reibungslose Arbeit des Gerichts«, sagte Andrzej Rzeplinski, der Vorsitzende des Verfassungsgerichts. Oppositionsparteien und Rechtsexperten hatten gegen das im vergangenen Dezember erlassene Gesetz geklagt. Regierungschefin Beata Szydlo hatte bereits angekündigt, die Regierung werde das Urteil nicht anerkennen, da die Verhandlung des Gerichts gegen die Bestimmungen der Gesetzesreform verstoße. dpa/nd
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